Mit der letzten Fortschreibung des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses wurden auch neue Produktarten aufgenommen – diese sind bereits in einigen Krankenkassenverträgen abgebildet.
Änderung der HKP-Richtlinie: Das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Kompressionsklasse I wird künftig verordnungsfähige Leistung der Behandlungspflege.